Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen.

Dieser Gastantrag ist für Pflegeeinrichtungen vorgesehen, die nur selten einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss einreichen und ist auf maximal 5 pflegebedürftige Personen begrenzt.

Der Antrag ist zudem nur für Einrichtungen möglich, deren IK-Nummer mit 5105, 5125, 5145, 5165 oder 5185 beginnen.